Brandschutz und Brandschutz-Dokumentation
Die Anforderungen an den Brandschutz haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft. Fast alle Gebäude, die älter als 5 Jahre sind, entsprechen kaum noch die heutigen Standards. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentationspflichten. Eine frühzeitige Einbindung von Brandschutzsachverständigen ist daher unabdingbar, insbesondere um über Abweichungen von den heute gültigen Vorschriften aufzuklären und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Besonders bei Umbauten im Bestand beteiligen wir die Sachverständigen sehr frühzeitig, um später notwendige Leistungsänderungen zu vermeiden.

Brandschutznachweis
Heute fordert die Behörde bei umfangreicheren Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens grundsätzlich einen Brandschutznachweis.
Die Freigabe des Brandschutznachweises durchläuft einen mehrstufigen Prozess:
- Erstellung des Brandschutznachweises durch Brandschutzsachverständigen
- Prüfung und Stellungnahme durch einen Brandschutzprüfingenieur
- Prüfung der Stellungnahme durch die Brandschutzdienststelle
Dokumentation während der Bauphase
Besonders wichtig ist die lückenlose Dokumentation des Brandschutzes während der Bauphase. Während der Realisierung eines Projektes empfehlen wir daher eine Fachbauleitung durch den Brandschutzschutzsachverständigen. Dieser überprüft und dokumentiert laufend die von den ausführenden Gewerken umgesetzten Brandschutzmaßnahmen. Dies ist zwingend erforderlich, weil viele Brandschutzelemente im Bauverlauf verdeckt werden, zum Beispiel Installationen, die durch Stahlbetondecken oder Brandwände geführt werden und anschließend durch Verkleidungen nicht mehr sichtbar sind.
Ergänzend dazu führt der Brandschutzprüfer auf der Baustelle stichprobenartig Kontrollen durch, um festzustellen, ob die Brandschutzmaßnahmen fachgerecht und vollständig umgesetzt wurden. Er prüft zudem, ob sie mit den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes übereinstimmen. Diese Arbeiten müssen zeitnah mit dem Baufortschritt durchgeführt werden, um aufwendige Nacharbeit zu vermeiden.
Änderungen im Brandschutzkonzept
Wir legen großen Wert auf eine sorgfältige Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen.
Sofern Änderungen und Abweichungen vom Brandschutzkonzept auf der Baustelle aus den verschiedensten Gründen erforderlich werden, muss eine Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes erfolgen.
Das fortgeschriebene Brandschutzkonzept muss erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Dies wird von den Genehmigungsbehörden unterschiedlich gehandhabt.
- In Lübeck: teilweise neuer Bauantrag erforderlich
- In anderen Kreisen: Nachträge zum bestehenden Konzept möglich
Zeit für Bauschutzprüfungen einplanen
Unser Rat: Planen Sie ausreichend Zeit für Brandschutzprüfungen ein. Aufgrund der hohen Auslastung der Brandschutzprüfer müssen wir mit langen Prüfzeiten rechnen, die weit über der üblichen Bearbeitungszeit von Genehmigungsverfahren hinausgehen. Auch aus diesem Grunde ist eine frühzeitige Beteiligung des Brandschutzprüfers und Einreichung des Konzeptes zur Prüfung erforderlich.
Brandschutzprüfung nach Nutzungsänderungsantrag
Ein wichtiger Hinweis für Bauherren: Bei jedem Bauantrag oder jedem Nutzungsänderungsantrag gelten die aktuellen Brandschutzvorschriften. Daher können auch kleinere Umbauten erhebliche Brandschutz-Nachrüstungen nach sich ziehen. Oftmals muss nicht nur der Brandschutz im direkten Umbaubereich neu betrachtet und überprüft werden, sondern auch der Brandschutz für alle angrenzenden Bauteile! Der zu betrachtende Bereich gilt grundsätzlich bis zur nächsten Brandwand bzw. bis zum nächsten Brandabschnitt.
Durch Stellung eines Nutzungsänderungsantrages können sich daher erhebliche Mehraufwendungen ergeben, um den Brandschutz zu ertüchtigen und an die heutigen Anforderungen anzupassen.