Brandschutz und Brandschutz-Dokumentation

Die Anfor­de­run­gen an den Brand­schutz haben sich in den letz­ten Jah­ren erheb­lich ver­schärft. Fast alle Gebäu­de, die älter als 5 Jah­re sind, ent­spre­chen kaum noch die heu­ti­gen Stan­dards. Hin­zu kom­men umfang­rei­che Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten. Eine früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung von Brand­schutz­sach­ver­stän­di­gen ist daher unab­ding­bar, ins­be­son­de­re um über Abwei­chun­gen von den heu­te gül­ti­gen Vor­schrif­ten auf­zu­klä­ren und Lösungs­vor­schlä­ge zu ent­wi­ckeln. Beson­ders bei Umbau­ten im Bestand betei­li­gen wir die Sach­ver­stän­di­gen sehr früh­zei­tig, um spä­ter not­wen­di­ge Leis­tungs­än­de­run­gen zu ver­mei­den.

groepper architekten referenz industriebau 10 lpa forstprodukteterminal skandinavienkai logisitkhalle loeschvorhang brandschutz

Brandschutznachweis

Heu­te for­dert die Behör­de bei umfang­rei­che­ren Bau­vor­ha­ben im Rah­men des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens grund­sätz­lich einen Brand­schutz­nach­weis.
Die Frei­ga­be des Brand­schutz­nach­wei­ses durch­läuft einen mehr­stu­fi­gen Pro­zess:

  • Erstel­lung des Brand­schutz­nach­wei­ses durch Brand­schutz­sach­ver­stän­di­gen
  • Prü­fung und Stel­lung­nah­me durch einen Brand­schutz­prüf­in­ge­nieur
  • Prü­fung der Stel­lung­nah­me durch die Brand­schutz­dienst­stel­le

 

Dokumentation während der Bauphase

Beson­ders wich­tig ist die lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on des Brand­schut­zes wäh­rend der Bau­pha­se. Wäh­rend der Rea­li­sie­rung eines Pro­jek­tes emp­feh­len wir daher eine Fach­bau­lei­tung durch den Brand­schutz­schutz­sach­ver­stän­di­gen. Die­ser über­prüft und doku­men­tiert lau­fend die von den aus­füh­ren­den Gewer­ken umge­setz­ten Brand­schutz­maß­nah­men. Dies ist zwin­gend erfor­der­lich, weil vie­le Brand­schutz­ele­men­te im Bau­ver­lauf ver­deckt wer­den, zum Bei­spiel Instal­la­tio­nen, die durch Stahl­be­ton­de­cken oder Brand­wän­de geführt wer­den und anschlie­ßend durch Ver­klei­dun­gen nicht mehr sicht­bar sind.

Ergän­zend dazu führt der Brand­schutz­prü­fer auf der Bau­stel­le stich­pro­ben­ar­tig Kon­trol­len durch, um fest­zu­stel­len, ob die Brand­schutz­maß­nah­men fach­ge­recht und voll­stän­dig umge­setzt wur­den. Er prüft zudem, ob sie mit den Vor­ga­ben des Brand­schutz­kon­zep­tes über­ein­stim­men. Die­se Arbei­ten müs­sen zeit­nah mit dem Bau­fort­schritt durch­ge­führt wer­den, um auf­wen­di­ge Nach­ar­beit zu ver­mei­den.

 

Änderungen im Brandschutzkonzept

Wir legen gro­ßen Wert auf eine sorg­fäl­ti­ge Doku­men­ta­ti­on der Brand­schutz­maß­nah­men.
Sofern Ände­run­gen und Abwei­chun­gen vom Brand­schutz­kon­zept auf der Bau­stel­le aus den ver­schie­dens­ten Grün­den erfor­der­lich wer­den, muss eine Fort­schrei­bung des Brand­schutz­kon­zep­tes erfol­gen.

Das fort­ge­schrie­be­ne Brand­schutz­kon­zept muss erneut zur Prü­fung vor­ge­legt wer­den. Dies wird von den Geneh­mi­gungs­be­hör­den unter­schied­lich gehand­habt.

  • In Lübeck: teil­wei­se neu­er Bau­an­trag erfor­der­lich
  • In ande­ren Krei­sen: Nach­trä­ge zum bestehen­den Kon­zept mög­lich

 

Zeit für Bauschutzprüfungen einplanen

Unser Rat: Pla­nen Sie aus­rei­chend Zeit für Brand­schutz­prü­fun­gen ein. Auf­grund der hohen Aus­las­tung der Brand­schutz­prü­fer müs­sen wir mit lan­gen Prüf­zei­ten rech­nen, die weit über der übli­chen Bear­bei­tungs­zeit von Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren hin­aus­ge­hen. Auch aus die­sem Grun­de ist eine früh­zei­ti­ge Betei­li­gung des Brand­schutz­prü­fers und Ein­rei­chung des Kon­zep­tes zur Prü­fung erfor­der­lich.

 

Brandschutzprüfung nach Nutzungsänderungsantrag

Ein wich­ti­ger Hin­weis für Bau­her­ren: Bei jedem Bau­an­trag oder jedem Nut­zungs­än­de­rungs­an­trag gel­ten die aktu­el­len Brand­schutz­vor­schrif­ten. Daher kön­nen auch klei­ne­re Umbau­ten erheb­li­che Brand­schutz-Nach­rüs­tun­gen nach sich zie­hen. Oft­mals muss nicht nur der Brand­schutz im direk­ten Umbau­be­reich neu betrach­tet und über­prüft wer­den, son­dern auch der Brand­schutz für alle angren­zen­den Bau­tei­le! Der zu betrach­ten­de Bereich gilt grund­sätz­lich bis zur nächs­ten Brand­wand bzw. bis zum nächs­ten Brand­ab­schnitt.

Durch Stel­lung eines Nut­zungs­än­de­rungs­an­tra­ges kön­nen sich daher erheb­li­che Mehr­auf­wen­dun­gen erge­ben, um den Brand­schutz zu ertüch­ti­gen und an die heu­ti­gen Anfor­de­run­gen anzu­pas­sen.