Grundlagenermittlung durch Architektenbüro

Zu Beginn unse­rer Zusam­men­ar­beit ermit­teln wir alle not­wen­di­gen Grund­la­gen für Ihr Bau­vor­ha­ben. Wo möch­ten Sie bau­en? Wel­chen Zweck soll das Bau­werk haben? Und bis wann soll es fer­tig sein? Wenn ande­re Archi­tek­ten noch Fra­gen zu Ihrer Bedarfs­pla­nung stel­len, spre­chen wir bereits mit Fach­pla­nern, Behör­den und aus­füh­ren­den Gewer­ken.

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Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe

Vor­aus­schau­end, orga­ni­siert und gründ­lich klä­ren wir so schon früh­zei­tig alle wich­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen für den Erfolg Ihres Pro­jekts: Durch Bege­hun­gen und Ana­ly­sen Ihres Bau­grund­stücks ent­de­cken wir mög­li­che Fall­stri­cke schon vor der Pla­nung.

Wir prü­fen für Sie die recht­li­chen Vor­ga­ben, die ört­li­che Gege­ben­hei­ten und lie­fern ers­te Ent­schei­dungs­hil­fen für das Ver­wirk­li­chen Ihrer Bau­idee. Dafür beur­tei­len wir die Rea­li­sier­bar­keit Ihres Vor­ha­bens, schät­zen die Kos­ten und den Zeit­be­darf. So lie­fern wir Ihnen eine lücken­lo­se Grund­la­gen­er­mitt­lung.

Das Ziel: ein Pla­nungs­kon­zept, das das wei­te­re gemein­sa­me Vor­ge­hen bestimmt.

Pro­jekt­an­fra­ge sen­den

Klären von Grundsatzfragen

Die Auf­trag­neh­mer und Auf­trag­ge­ber klä­ren im Zuge der Grund­la­gen­er­mitt­lung die Grund­satz­fra­gen zur Pla­nung und Rea­li­sie­rung von Gebäu­den, Innen­räu­men, Trag­wer­ken, Inge­nieur­bau­wer­ken, Ver­kehrs­an­la­gen und der tech­ni­schen Aus­rüs­tun­gen von Bau­wer­ken.

Es geht also dar­um, die bau­ord­nungs­recht­li­chen, tech­ni­schen, funk­tio­na­len, gestal­te­ri­schen und wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen eines Bau­pro­jekts vor­ab best­mög­lich zu recher­chie­ren.

Story: Grundlagenermittlung in der Praxis

Beim Über­prü­fen der zuläs­si­gen Bebau­ung eines Grund­stücks stell­ten wir fest, dass auf einer Teil­flä­che eine Lärm­be­schrän­kung zuguns­ten der nach­bar­li­chen Wohn­be­bau­ung besteht.

Die Ein­schrän­kung ergab sich aus einem B‑Plan der angren­zen­den Wohn­ge­bie­te. Dies war aus dem B‑Plan des betref­fen­den Bau­grund­stücks zunächst nicht zu erken­nen.

Auf­grund der umfas­sen­den Recher­che der angrenz­ten B‑Pläne konn­ten wir die Ein­schrän­kung früh­zei­tig erken­nen. Infol­ge plan­ten wir das Pro­jekt für unse­ren Bau­herrn so, dass der LKW-Ver­kehr außer­halb die­ser ein­ge­schränk­ten Berei­che statt­fin­den konn­te.

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Vorstufe zur Entwurfsplanung

Die Pra­xis zeigt, dass die Vor­be­rei­tung eines Bau­vor­ha­bens bereits weit vor der Grund­la­gen­er­mitt­lung beginnt. Das früh­zei­ti­ge Ein­bin­den eines Archi­tek­ten­bü­ros kann die Pha­se der Grund­la­gen­er­mitt­lung erheb­lich ver­kür­zen und die dar­auf­fol­gen­de Ent­wurfs­pla­nung beschleu­ni­gen.

Bei Bau­pro­jek­ten, die wir von der ers­ten krea­ti­ven Idee über die Pla­nung bis hin zur Rea­li­sie­rung beglei­ten, haben wir die wich­tigs­ten Punk­te mit unse­ren Bau­her­ren bereits in der Ziel­fin­dungs­pha­se bespro­chen und den Auf­trag­ge­ber bei der Bedarfs­pla­nung unter­stützt.

Indem wir die­se Bedarfs­pla­nung nun mit den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten sowie den recht­li­chen und kon­struk­ti­ven Rah­men­be­din­gun­gen abglei­chen, kön­nen wir die Grund­la­gen­er­mitt­lung schnell und effi­zi­ent durch­füh­ren. Dazu spre­chen wir im Auf­trag unse­rer Auf­trag­ge­ber mit geeig­ne­ten Fach­pla­nern, den zustän­di­gen Behör­den und besich­ti­gen Bau­flä­chen und Bestands­ob­jek­te.

Welche Aufgaben übernimmt der Architekt?

Gemein­sam mit dem Bau­her­ren defi­nie­ren wir die Bau­auf­ga­be und klä­ren die funk­tio­na­len, tech­ni­schen, gestal­te­ri­schen und wirt­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen an das Pro­jekt.

Zur Grund­la­gen­er­mitt­lung gehört unter ande­rem die Unter­su­chung des Bau­grunds auf Trag­fä­hig­keit, Alt­las­ten-Ver­dacht und Kampf­mit­tel-Frei­heit oder die Prü­fung von Bebau­ungs­plä­nen, bau­recht­li­chen Vor­ga­ben und ande­rer Vor­schrif­ten, etwa zum Denk­mal­schutz.

»Mit einer lücken­lo­sen Grund­la­gen­er­mitt­lung stel­len wir die Pla­nung und Durch­füh­rung Ihres Bau­pro­jekts auf eine soli­de Basis.«

– Jan Gröp­per

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In die­ser Pha­se defi­nie­ren die Pro­jekt­be­tei­lig­ten zudem den Kos­ten­rah­men, ers­te Ter­mi­ne und die Qua­li­täts­an­for­de­run­gen an das Bau­vor­ha­ben.

Archi­tekt und Bau­herr stel­len damit ein gemein­sa­mes Ver­ständ­nis über das Bau­pro­jekt her und schaf­fen die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­grund­la­ge für das wei­te­re Vor­ge­hen.

Inhalte der Grundlagenermittlung

Kon­kre­te Bestand­tei­le der Grund­la­gen­er­mitt­lung kön­nen je nach Bau­auf­ga­be fol­gen­de Grund­leis­tun­gen und/oder beson­de­re Leis­tun­gen sein.
Mit die­sen Leis­tun­gen geben wir Ihnen einen rea­lis­ti­schen Aus­blick auf den Pro­jekt­ver­lauf:

Grundleistungen

  • Klä­ren der Auf­ga­ben­stel­lung
  • Kon­kre­ti­sie­ren der Pla­nungs­auf­ga­be (Art, Grö­ße, Nut­zung, tech­ni­sche Stan­dards des Bau­vor­ha­bens)
  • Durch­füh­ren einer Ort­be­sich­ti­gung durch den Archi­tek­ten
  • Bera­tung zur Pro­jekt­orga­ni­sa­ti­on
  • Bera­tung zum Leis­tungs­be­darfs des Bau­vor­ha­bens
  • Bera­tung zum Unter­su­chungs­be­darfs des Bau­vor­ha­bens
  • Auf­zei­gen von Bedar­fen für Fach­pla­nung
  • Lie­fern von Ent­schei­dungs­hil­fen für die Aus­wahl von Fach­pla­nern
  • Klä­ren von Boden­ver­hält­nis­sen
  • Ver­an­las­sen von Bau­grund­un­ter­su­chun­gen
  • Doku­men­ta­ti­on und Erläu­te­rung der Ergeb­nis­se, zum Bei­spiel von ört­li­chen und räum­li­chen Gege­ben­hei­ten und nicht ver­än­der­ba­ren Vor­ga­ben (Zwän­gen)
  • Erstel­len einer ers­ten Kos­ten­schät­zung anhand von Kos­ten­kenn­wer­ten
  • Beur­tei­len des Zeit­be­darfs von der Pla­nung bis zur Umset­zung

Besondere Leistungen

  • Mit­wir­ken bei der Grund­stücks- und Objekt­aus­wahl in Lübeck und Umge­bung
  • Bera­tung zum Grund­stücks­kauf, Ein­schät­zung zum Grund­stücks­preis, Ver­gleich von Grund­stücks­an­ge­bo­ten
  • Unter­stüt­zung bei der Grund­stücks- oder Objekt­über­tra­gung, beson­ders beim Prü­fen von Auf­la­gen aus Kauf­ver­trä­gen oder beim Erwerb von städ­ti­schen Grund­stü­cken
  • Ein­sicht­nah­me in das Bau­las­ten-Ver­zeich­nis
  • Auf­zei­gen von Wegen zur Wirt­schafts­för­de­rung
  • Prü­fen von even­tu­ell bereits vor­han­de­nen Bau­ge­neh­mi­gun­gen bei den zustän­di­gen Behör­den
  • Prü­fen von Bau­vor­schrif­ten, Alt­las­ten­ver­zeich­nis­sen, Brand­schutz­vor­ga­ben, Baum­schutz
  • Erstel­len und Aus­wer­ten einer Stand­ort­ana­ly­se (z.B. Bebau­ungs­plä­ne, Raum­pro­gram­me, Ver­kehrs­an­bin­dung, ört­li­che Gege­ben­hei­ten, Bewer­tung der Bau­be­schaf­fen­heit, Bau­gren­zen oder Abstän­de zu Nach­bar­grund­stü­cken)
  • Ver­voll­stän­di­gen der Bestands­auf­nah­me (z.B. Bau­grund­stü­cke, Gebäu­de, Frei­flä­chen, Anla­gen)
  • Klä­ren von Nut­zungs­be­dar­fen, Funk­ti­ons­an­sprü­chen und Zusatz­be­dar­fen (z.B. Fach­räu­me, tech­ni­sche Aus­stat­tung und Anla­gen)
  • Zusam­men­stel­lung der Anfor­de­run­gen aus Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­men
  • Prü­fen der Umwelt­ver­träg­lich­keit und Umwelt­er­heb­lich­keit

Dar­über hin­aus unter­stüt­zen wir Sie bei der Betriebs­pla­nung Ihres neu­en Stand­orts oder füh­ren für Sie Mach­bar­keits­stu­di­en und Wirt­schaft­lich­keits­un­ter­su­chun­gen durch.

Welche Rolle übernimmt der Bauherr bei der Grundlagenermittlung?

Der Bau­herr ist in der Regel kein Archi­tekt, aber er über­nimmt den­noch eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Grund­la­gen­er­mitt­lung. Die wich­tigs­ten Ver­ant­wort­lich­kei­ten des Bau­herrn sind

  • Bau­auf­ga­be defi­nie­ren: Der Bau­herr legt die grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen des Bau­vor­ha­bens fest, ein­schließ­lich der Funk­tio­nen, Nut­zungs­vor­ga­ben und Qua­li­täts­stan­dards.
  • Infor­ma­tio­nen bereit­stel­len: Der Bau­herr stellt dem Archi­tek­ten alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, die für die Grund­la­gen­er­mitt­lung erfor­der­lich sind, wie z.B. Stand­ort­be­din­gun­gen, recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und Bud­get­vor­ga­ben.
  • Finan­zi­el­le Rah­men­be­din­gun­gen vor­ge­ben und Ter­min für Fer­tig­stel­lung fest­le­gen: Der Bau­herr nennt das Bud­get für das Bau­vor­ha­ben und den gewünsch­ten Zeit­punkt, zu dem das Pro­jekt abge­schlos­sen wer­den soll. Die­se Infor­ma­tio­nen sind wich­tig für die wei­te­re Pla­nung und Umset­zung.
  • Ver­füg­bar sein: Der Bau­herr soll­te regel­mä­ßig an Abstim­mun­gen mit dem Archi­tek­ten teil­neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass sei­ne Anfor­de­run­gen und Erwar­tun­gen ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den.
  • Ent­schei­dun­gen tref­fen: Der Bau­herr muss bereits bei der Grund­la­gen­er­mitt­lung wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen, zum Bei­spiel soll­te er Prio­ri­tä­ten und Schwer­punk­te für das Bau­vor­ha­ben set­zen.

Ins­ge­samt ist der Bau­herr dafür ver­ant­wort­lich, dass die Grund­la­gen­er­mitt­lung ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wer­den kann. Nur er kann dem Archi­tek­ten­bü­ro alle erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und Res­sour­cen bereit­stel­len, um den Erfolg des Bau­vor­ha­bens zu gewähr­leis­ten.

Was kostet die Grundlagenermittlung?

Jedes Bau­vor­ha­ben lässt sich in neun Leis­tungs­pha­sen unter­tei­len. Die HOAI lie­fert Anhalts­punk­te für die zu erwar­ten­den Prei­se je Leis­tungs­pha­se, die auf­ein­an­der auf­bau­en und sich in ihrem Umfang unter­schei­den. Für die Leis­tungs­pha­se 1 Grund­la­gen­er­mitt­lung kön­nen Sie in der Regel zwei Pro­zent des Gesamt­ho­no­rars ein­pla­nen, das ein Archi­tekt für die Ver­wirk­li­chung eines Bau­vor­ha­bens über alle Leis­tungs­pha­se hin­weg erhal­ten wür­de.

Was folgt auf die Grundlagenermittlung?

Sobald wir die Grund­la­gen­er­mitt­lung für Ihre Bau­pro­jekt abge­schlos­sen und die­se mit Ihren bau­li­chen Anfor­de­run­gen und den spä­te­ren Nut­zungs­be­dürf­nis­sen abgli­chen haben, kön­nen wir mit der Ent­wurfs­pla­nung begin­nen.