Bauvertrag: Das sollten Sie wissen
Als Architekten begleiten wir seit vielen Jahren Bauprojekte und kennen die Bedeutung eines gut strukturierten Bauvertrags. Auch wenn wir als Architekten keine rechtliche Beratung durchführen dürfen, möchten wir Ihnen wichtige Grundlagen erläutern.

Die Basis für einen guten Bauvertrag
Ein Bauvertrag kann sich an der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) orientieren. Unsere wichtigste Aufgabe dabei: Wir erstellen ein präzises, vollständiges Leistungsverzeichnis. Je detaillierter diese Grundlage, desto weniger Diskussionen entstehen später.
Wissenswertes zum VOB-Vertrag
Die VOB bietet einen bewährten Rahmen für Bauverträge. Ein VOB-Vertrag baut auf dem klassischen Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf, geht aber durch die speziellen Regelungen der VOB Teil B deutlich darüber hinaus. Der Teil B der VOB regelt die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ und damit die Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Sie sorgt für Transparenz und fairen Wettbewerb. Auch wenn die VOB für private Bauherren nicht verpflichtend ist, empfehlen wir ihre Verwendung.
Die standardisierten Formblätter der VOB decken alle wichtigen Aspekte ab:
- Vertragliche Grundlagen
- Leistungsbeschreibung
- Termine und Fristen
- Vergütung und Zahlungsplan
- Gewährleistung
- Abnahme
- Regelungen für Nachträge
Wichtig: Die VOB wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn beide Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. Typischerweise geschieht dies durch den Satz: „Es gilt die VOB in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.“
Unser Beitrag als Architekten
Damit Sie geeignete Bauverträge mit ausführenden Gewerken schließen können, unterstützen wir Sie bei:
- Erstellung detaillierter Leistungsverzeichnisse
- Vorbereitung des Zahlenwerks
- Definition realistischer Termine
- Auftragsverhandlungen
- Prüfung von Nachträgen
- Kostentransparenz durch Kostenermittlung, laufende Kostenverfolgung
Was Sie noch über Bauverträge wissen sollten
Die eigentliche Beauftragung der Gewerke erfolgt immer durch Sie als Bauherrn.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich bei der Vertragsgestaltung rechtlich beraten. Als Architekten sorgen wir für die technische Grundlage — ein präzises Leistungsverzeichnis. Dies ist der beste Schutz vor späteren Streitigkeiten.
Sprechen Sie uns an. Wir erläutern Ihnen gerne, wie wir Sie bei der Vorbereitung optimaler Bauverträge unterstützen können.