Baugenehmigung erhalten
Ohne die erforderlichen Genehmigungen können Sie in Deutschland keine größeren Bauprojekte realisieren. Mit einer frühzeitigen Genehmigungsplanung bereiten wir alle Unterlagen und Dokumente für Sie vor, damit Sie die erforderlichen Baugenehmigungen rechtzeitig einholen können.
Rechtliche Konflikte können wir durch frühzeitige Kommunikation genauso vermeiden wie Unstimmigkeiten mit den Behörden oder Nachbarn. Wenn alle erforderlichen Genehmigungen ordnungsgemäß eingeholt sind, gibt es wenig Spielraum für Beanstandungen oder rechtliche Einsprüche gegen das Bauprojekt, was Ihnen Zeit und Geld spart.
Bauantrag optimal vorbereiten
So mancher Bauherr in Deutschland scheut den umfangreichen Schriftverkehr mit den Behörden, wenn er die Genehmigungsphase seines Bauvorhabens erreicht.
Diese Sorge können wir Ihnen nehmen! Wenn Sie mit unserem Architektenbüro zusammenarbeiten, übernehmen wir einen Großteil des Abstimmungsprozesses für Sie und bereiten Ihren Bauantrag vor. Wir sind mit allen relevanten Bauverordnungen vertraut und übernehmen für Sie den Kontakt mit den hiesigen Baubehörden.
Daher wissen wir, worauf es bei einem erfolgreichen Bauantrag ankommt. Und zwar: die rechtzeitige Vorbereitung und eine fachlich einwandfreie, rechtlich umsetzbare und fundierte Planung!
Bauvorbescheid beantragen
Bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit und der Grundlagenermittlung stellen wir Ihnen entscheidende Fragen, die später für die Baugenehmigung wichtig werden. Dazu ermitteln wir schon in der Planungsphase die wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten für Sie.
Sollte die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks – zum Beispiel aufgrund von städtebaulichen oder planerischen Festlegungen – fraglich sein, stellen wir für Sie frühzeitig eine Bauvoranfrage bei den Baugenehmigungsbehörden. Diese erteilen einen Bauvorentscheid, der im besten Falle positiv ausfällt.
Ein solcher Vorbescheid ist wichtig, um Planungssicherheit zu erhalten – unter anderem zu Gebäudehöhen, Grenzabständen und Nutzungsmöglichkeiten.
Eine Bauvoranfrage ist besonders dann empfehlenswert, wenn städtebauliche Festlegungen für das Baugrundstück noch gänzlich fehlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es noch keinen Bebauungsplan (B‑Plan) gibt, Ihr Gebäude sich aber in die Umgebung „einfügen“ soll.
Dokumente für den Bauantrag zusammenstellen
Die genauen Anforderungen für einen Bauantrag können je nach regionalen Bauvorschriften, Größe und Nutzung des geplanten Bauwerks oder den rechtlichen Vorgaben für den Wohnungsbau, Gewerbebau und Industriebau variieren. Gern stellen wir für Sie die wesentlichen Dokumente zusammen, bereiten alles für den Antrag vor und erläutern Ihnen die weiteren Schritte.
Hier finden Sie eine Übersicht über die grundlegenden Unterlagen, die Sie mindestens benötigen, um einen Bauantrag bei einer Bauverwaltung zu stellen:
- Bauantragsformular
- Lageplan und Flurkarte
- Bauzeichnungen des Architekten
- Baubeschreibungen zu Materialien, Bauweise und Nutzungszweck
- Angaben zur straßenmäßigen Erschließung
- Angaben zur Medienversorgung mit Wasser und Wärme sowie zur
- Grundstücksentwässerung
- Angaben zu Stellplätzen (für PKW und Fahrräder)
- Berechnungen zu Wohn- und Nutzflächen und zum Bruttorauminhalt
- Nachweise zu Geschossigkeit, Grundflächenzahl (GRZ) und
- Geschossflächenzahl (GFZ)
- Angaben zum Statistischen Erhebungsbogen
- Berechnungen und Nachweise zu Statik, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz sowie ggf. zu weiteren für das Bauvorhaben relevanten Fachbeiträgen (zum Beispiel Artenschutz, Erschütterungsschutz, Immissionsschutz)
Wie Sie sehen, spielen bereits jetzt Anforderungen eine Rolle, die die spätere Ausführung des Gebäudes betreffen. Besonders auf örtliche Bestimmungen und Anforderungen an den Brandschutz und Schallschutz sollten Sie genau achten.
Besondere Bestimmungen zu Brandschutz, Schallschutz und Umweltschutz
Je nach Art und Nutzungszweck Ihres Gebäudes sind in der Genehmigungsphase unterschiedliche Anträge und Nachweise erforderlich, bei deren Erbringung wir Sie als Architektenbüro unterstützen können.
- Bei größeren Bauvorhaben ist auf die genaue Umsetzung von geltenden Brandschutzbestimmungen zu achten.
- Bei öffentlichen Gebäuden und im Mehrfamilienhausbau muss zumindest in Teilen barrierefrei gebaut werden.
- Beim Wohnungsbau sind sowohl Nachweise über den Schallschutz gegen Außenlärm als auch für den inneren Schallschutz erforderlich. Dies soll sicherzustellen, dass die Bewohner ein angenehmes Wohnumfeld haben.
- Bei Gewerbebauten – besonders bei Banken oder Bürogebäuden – sollten insbesondere vermeidbare akustische Störungen ausbleiben. Weder sollten vertrauliche Gespräche im Nachbarbüro mitgehört werden können noch sollten Nachbarbüros durch Besprechungen in Konferenzräumen gestört werden.
- Bei Industriebauten wird der Immissionsschutz relevant, um benachbarte Bauten oder Anlieger gegen Lärm zu schützen.
- Bei gewerblichen oder industriellen Gebäuden können zusätzliche Nachweise zur Einhaltung von Umwelt- oder Sicherheitsstandards erforderlich sein.
Gern informieren wir Sie vor Einreichung des Bauantrags bei der örtlichen Baubehörde über deren spezifischen Anforderungen.