Grundlegendes zur öffentlichen Vergabe
Bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ist es wichtig, dass die zuständigen Stellen nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch eine faire und effiziente Vergabepraxis fördern, die den Zugang für alle qualifizierten Anbieter ermöglicht und die besten Ergebnisse für die öffentliche Hand sicherstellt.
Folgende Prinzipien sollen sicherstellen, dass der öffentliche Vergabeprozess fair, transparent und im Einklang mit dem Gesetz abläuft:
Grundprinzipien
Die Grundprinzipien der öffentlichen Beschaffung – Wettbewerb, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung – müssen stets gewahrt bleiben. Dies bedeutet, dass alle potenziellen Bieter den gleichen Zugang zu Informationen haben müssen und fair behandelt werden.
Wahl des Vergabeverfahrens
Die Wahl des Vergabeverfahrens (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) muss begründet und entsprechend den Regelungen der VOB/A, VOB/A‑EU und des GWB getroffen werden.
Bekanntmachung
Die Ausschreibung muss öffentlich bekannt gemacht werden. Für nationale Ausschreibungen erfolgt dies in entsprechenden Veröffentlichungsorganen, für EU-weite Ausschreibungen zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Bekanntmachung muss alle relevanten Informationen enthalten, damit sich interessierte Unternehmen angemessen auf die Abgabe eines Angebots vorbereiten können.
Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen sollen detaillierte Informationen über das Bauvorhaben enthalten, einschließlich Anforderungen an technische Spezifikationen, Vertragsbedingungen und Bewertungskriterien für die Angebote. Diese müssen in der Ausschreibung klar definiert und kommuniziert werden. Diese Unterlagen müssen präzise, umfassend und klar sein, um Missverständnisse zu vermeiden und allen Bietern eine faire Chance zu geben.
Eignungsprüfung
Die Bieter müssen ihre fachliche Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Hierfür können Referenzen über frühere Projekte, Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie über die technische Ausrüstung verlangt werden.
Angebotswertung
Die Angebote müssen anhand der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien bewertet werden. Neben dem Preis können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte in den Wertungskriterien berücksichtigt werden.
Der Zuschlag erfolgt in der Regel auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, was nicht zwingend das preiswerteste Angebot darstellt.